Das psychotherapeutische Fachspezifikum ist der zweite Abschnitt der zweiteiligen gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. Das Fachspezifikum vermittelt das theoretische und praktische Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden und bereitet schrittweise auf die selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vor.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der*die Ausbildungsteilnehmer*in den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der*die Ausbildungsteilnehmer*in selbständig mit Klient*innen arbeiten.
Das neue Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) wurde am 30.4.2024 kundgemacht und tritt per 01.01.2025 in Kraft:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_49/BGBLA_2024_I_49.html
Ab 2026 wird es an den öffentlichen Universitäten einen Masterstudiengang mit jährlich 500 Studienplätzen geben. Das Studium kann zusätzlich innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen absolviert werden.
Die Ausbildung wird sich in 3 Teile gliedern:
-> Bachelorstudium
-> Masterstudium
-> Postgradualer Abschnitt
Abgeschlossen wird die Ausbildung nach dem PThG 2024 mit einer staatlichen Approbationsprüfung.